Luftdichtheitsprüfung / Blower-Door-Test
Mit einer luftdichten Ausführung der Gebäudehülle beugen Sie Kondensatschäden in Folge von Konvektion vor. Darüber hinaus vermeiden Sie unkontrollierte Lüftungsverluste und sparen damit Energie.
Luftdichtheit bei Wohngebäude ist keine neue Anforderung. Schon in der Wärmeschutzverordnung 1995 gab es entsprechende Anforderungen. Heute werden die verbindlichen Grenzwerte durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 und die DIN 4108T.7 (01/2011) vorgegeben.
Bei der Luftdichtheitsprüfung wird das "Blower-Door-Gerät" z.B. in eine Eingangs- oder Terrassentür eingebaut und eine Druckdifferenz von 50 Pascal erzeugt. Diese Druckdifferenz entspricht in etwa Windstärke 5. Neben der Ermittlung der Luftwechselrate (n50 -Wert) erfolgt eine Untersuchung des Objekts auf Undichtheiten. Dazu wird das Gebäude raumweise untersucht und Undichtheiten z.B. mit einem Thermoanemometer oder einer Thermografiekamera geortet. Die vorgefundenen Undichtheiten werden in einem Bericht protokolliert und mit Fotos ergänzt. Bei Einhaltung des geforderten n50-Grenzwertes erfolgt die Ausstellung eines Zertifikates.
Wir führen seit 20 Jahren Luftdichtheitsprüfungen durch und sind langjähriges Mitglied im Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB) und dort auch im Prüfungsausschuss tätig. Wir sind zertifizierte Prüfer der Gebäudeluftdichtheit im Sinne der Energieeinsparverordnung und führen z.B. auch Prüfungen im Rahmen von Förderprogrammen (z.B. KfW, Investitionsbank SH, Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg etc.) durch.
Ihr Ansprechpartner
Jürgen Depner
jdepner@arge-sh.de
